Z&A – Ihr Partner für GlasZ&A Glasbau GmbHIhr Partner für Glas
LeistungenIsolierverglasungÜber unsJobs24h NotfallserviceKontakt

Transparente Zusammenarbeit

AGB &
Rechtliches

Diese Bestimmungen regeln die Zusammenarbeit mit Z&A Glasbau GmbH – von der Offerte über das Aufmass bis zur fachgerechten Montage.

Stand: 17. September 2026Geltungsbereich: Schweiz
Inhalt
GeltungOfferten & VertragMitwirkungAusführungTerminePreise & ZahlungAbnahme & MängelHaftungNotfallserviceDatenschutzSchlussbestimmungen
Hinweis: Diese AGB sind auf die Leistungen von Z&A Glasbau GmbH ausgerichtet. Zwingende gesetzliche Rechte von Kundinnen und Kunden bleiben vorbehalten.

1. Geltung und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Offerten, Lieferungen, Reparaturen, Montagen, Notfalleinsätze und weitere Glasbauleistungen von Z&A Glasbau GmbH. Abweichende Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Offerten und Vertragsabschluss

  • Offerten sind während der darin genannten Frist gültig. Fehlt eine Frist, gilt eine Gültigkeit von 30 Tagen.
  • Ein Vertrag entsteht durch schriftliche oder elektronische Annahme der Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten.
  • Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Arbeiten und nachträgliche Kundenwünsche können separat verrechnet werden.

3. Angaben und Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundschaft stellt richtige und vollständige Angaben, Pläne, Masse und Informationen zur Verfügung. Sie gewährleistet den rechtzeitigen Zugang zum Einsatzort sowie geeignete Arbeitsbedingungen. Nicht erkennbare Leitungen, verdeckte Mängel, ungeeignete Untergründe oder andere besondere Risiken sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

4. Aufmass, Material und Ausführung

  • Sofern ein Aufmass durch Z&A Glasbau GmbH vereinbart wurde, sind die dabei ermittelten Masse massgebend.
  • Bei Glas, Beschichtungen und Dichtstoffen sind technisch oder materialbedingt geringfügige Farb-, Struktur- und Massabweichungen möglich. Muster dienen als Orientierung.
  • Z&A Glasbau GmbH darf geeignete Drittunternehmen und Lieferanten beiziehen.

5. Liefer- und Ausführungstermine

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, behördlicher Anordnungen, ungeeigneter Baustellenbedingungen oder fehlender Mitwirkung verlängern die Frist angemessen. Z&A Glasbau GmbH informiert die Kundschaft so früh wie möglich.

6. Preise und Zahlung

  • Massgebend sind die Preise der bestätigten Offerte. Steuern, Zuschläge und Nebenkosten werden gemäss Offerte ausgewiesen.
  • Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden.

7. Abnahme, Mängel und Gewährleistung

Die Kundschaft prüft die ausgeführten Arbeiten nach Übergabe und meldet erkennbare Mängel möglichst umgehend und nachvollziehbar. Bei einem berechtigten Mangel erhält Z&A Glasbau GmbH zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

8. Haftung

Z&A Glasbau GmbH haftet für direkt verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen wird die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

9. Notfallservice

Eine Anfrage per E-Mail stellt noch keine Einsatzbestätigung dar. Einsatz, Ankunftszeit, provisorische Sicherung und Kosten werden je nach Situation ausdrücklich vereinbart. Eine provisorische Sicherung ersetzt nicht zwingend die definitive Reparatur.

10. Datenschutz und Website

Z&A Glasbau GmbH bearbeitet Kontakt-, Auftrags- und Bewerbungsdaten, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens, zur Vertragserfüllung, zur Rechnungsstellung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Offert-, Notfall- und Bewerbungsanfragen sowie hochgeladene Dateien werden über den Formulardienst FormSubmit an Z&A Glasbau GmbH übermittelt. FormSubmit gibt an, Formulareinträge während 30 Tagen vorzuhalten; hochgeladene Dateien sind gemäss Anbieter nicht über dessen Archiv-API abrufbar. Anfrage- und Bewerbungsunterlagen werden bei Z&A Glasbau GmbH nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Bearbeitung, für das Bewerbungsverfahren oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Die Website verwendet lokalen Browserspeicher, um die Bestätigung des Cookie- und Datenschutzhinweises zu merken. Auf der Kontaktseite ist zudem eine externe Karte von OpenStreetMap eingebunden; beim Laden können technische Verbindungsdaten an diesen Anbieter übermittelt werden. Es werden durch Z&A Glasbau GmbH keine Werbe- oder Analyse-Cookies eingesetzt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Winterthur. Zwingende Gerichtsstände – insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten – bleiben vorbehalten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen.

Kontakt

Z&A Glasbau GmbHWinterthur, Schweizinfo@za-glasbau.ch
Z&A LogoZ&A Glasbau GmbHIhr Partner für GlasZur StartseiteJobsNach oben© Z&A Glasbau GmbH